top of page

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1.Allgemeines

 

Parataxi Gastein, Lois Grugger, Paragliding Gastein Tandemflüge verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Gutschein namentlich genannte Person im doppelsitzigen Paragleiter als Passagier zu befördern. Ein Teil der Flüge wird durch selbständige Tandempiloten übernommen, in diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier). Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer am Flugticket, welches vor dem Tandemflug ausfüllt werden muss. Das Flugticket ist gleichzeitig auch Rechnung der Leistung.
Parataxi Gastein, Lois Grugger haftet für die Auswahl eines geeigneten und sicherheitsbewussten Tandempiloten, nicht aber für die Leistung (Tandemflug) selbst. Die Beförderung von Personen im Tandemparagleiter und alle sonstigen Dienstleistungen die Parataxi Gastein erbringt, unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen. Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag aufmerksam durchzulesen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Unmittelbar vor dem Start wird der Passagier vom Piloten in die Startvorgänge eingewiesen. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem Grunde nicht Folge leisten können, so hat er dies dem Piloten unverzüglich mitzuteilen. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Parataxi Gastein, Lois Grugger. Die Bedingungen werden durch Absenden einer Anmeldung/Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder Unterschrift/Einlösung des Gutscheins sowie beim Antritt des Fluges anerkannt. Der Gutschein-Besteller verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Gutschein-Empfänger die AGB und Beförderungsbedingungen bekannt zu machen.

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss steht. Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und Handschuhe zu tragen.

Die gesetzlich erforderliche Flugausrüstung wird vom Piloten gestellt. Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten bzw. des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten und insbesondere beim Start in angemessener Geschwindigkeit mit dem Piloten mitzulaufen, bis er vom Piloten ausdrücklich zum Einstellen der Laufbewegung aufgefordert wird. Auch bei der Landung ist Laufbereitschaft erforderlich. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Für Schäden an Ausrüstung, Pilot oder an Dritten, welche durch Nichtbefolgen der Anweisungen des Piloten verursacht werden, haftet der Passagier.

2. Terminvereinbarung/ Wetter

 

Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit dem Passagier abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse oder andere Faktoren nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Die Entscheidung, ob ein geplanter Flug stattfindet, obliegt allein dem Piloten. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und Ähnliches sind beim Flugangebot nicht in der Fluggebühr enthalten. 

3. Haftung und Versicherung

 

Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns außerdem in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Gefahren!

Die Haftung des Piloten beginnt mit dem Verbinden des Passagiers beim Start mit dem Fluggerät und endet nach der Landung mit dem Lösen der Verbindung Passagier/Fluggerät. Für eventuelle Schäden, welche vor- oder nachher zustande kommen, übernimmt der Pilot keine Haftung.

Für Schäden am Passagier, am Dritten sowie Sachen, die durch einfache Fahrlässigkeit durch den Passagier entstehen, haftet der Passagier und die Haftung des Piloten ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadenursache und –hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne beim Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt außerdem ausdrücklich, Haftung besteht für jede Art von Forderung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich definierten Deckungssummen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den Piloten. Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Eine Ersatzpflicht von Parataxi Gastein, oder des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von Parataxi Gastein, oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Für die stoßsichere Verpackung mitgeführter Foto- und Filmgeräte sowie sonstiger Wertgegenstände ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Gegenstände sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände, Waffen, unter Druck stehende Behälter, Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Leuchtsätze dürfen nicht auf den Flug mitgenommen werden.
Parataxi Gastein, haftet nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.
Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der selbständigen Tandempiloten

4. Flugbuchung / Einlösung Flug-Gutschein

 

Ein Flug kann jederzeit über die angebotenen Kanäle /telefonisch, per Email, über die Webseite oder direkt) mündlich oder schriftlich gebucht werden. Parataxi Gastein führt mit Ihnen die bei Buchung angegebene Leistung am vereinbarten Termin durch.

Ein Flug-Gutschein berechtigt Sie oder die von Ihnen bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes zur Buchung eines Gleitschirm-Tandemfluges für eine Person unabhängig vom aktuellen Preis des Fluges.

Für zwei oder mehrere Personen sind entsprechend viele Gutscheine zu kaufen und einzulösen oder Flüge telefonisch/direkt/per Email hinzu zu buchen. Es kann anstatt eines Flug-Gutscheins auch ein Wertgutschein ausgestellt werden. Ein Wertgutschein berechtigt zur Auswahl eines bestimmten Tandemfluges aus dem Angebot von der Paragliding-Gastein Homepage. Sollte der Preis des gewählten Tandemfluges geringer sein, als der Wert des Wertgutscheins, erhält der Erwerber einen neuen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Ist der Preis des gewählten Fluges höher, ist die Differenz nachzuentrichten. Eine Auszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen.

 

5. Bezahlung

 

Durch mündliche/schriftliche Zusage oder Buchung über die Website verpflichtet sich der Passagier verbindlich zur Zahlung. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung oder Reservierung eines Passagierfluges (durch Bestellung schriftlich oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar nach Durchführung des Fluges beim Piloten zu zahlen. Die Buchung wird durch Parataxi Gastein schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt.

Bei Buchung eines Gutscheins wird dieser mit der Rechnung unverzüglich dem Besteller zugeschickt. Die Zahlung des Kaufpreises eines Gutscheins inklusive anfallender Versand- und/oder Verpackungskosten erfolgt auf Rechnung oder per direkt Überweisung und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte der vollständige Kaufpreis nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung/Mahnung von Parataxi Gastein. Durch diese Zahlungserinnerung/Mahnung geraten Sie in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die gesetzlichen Verzugszinsen und infolge des Verzuges entstehende Schäden zu bezahlen. Sofern die Mahnung nicht erfolgt, gelten im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Person und Adresse. Unsere Lieferfristen sind in der Regel 2-5 Werktage und verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Unbeschadet Ihrer eventuellen gesetzlichen Rechte bitten wir Sie, den Gutschein nach Erhalt auf seine Richtigkeit zu prüfen und Parataxi Gastein bei Abweichungen oder Änderungen umgehend auf diese Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. 

Gutscheine verfallen 5 Jahre nach Ausstellungsdatum. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich. Der Gutschein ist am Flugtag mitzubringen und dem Piloten zu übergeben.

Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Der Pilot kann bei übermäßiger Verspätung die Beförderung verweigern, sofern durch die Verspätung nachfolgende Flüge gefährdet sind.

 

6. Rücktritt durch den Passagier/ Widerrufsbelehrung

 

Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (z.B. Gutschein) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer exklusive Porto, Verpackung und Bearbeitungsgebühr unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.

Parataxi Gastein kann die Rückzahlung verweigern, bis Parataxi Gastein den geliefert Gutschein wieder zurückbekommen hat.

Nach der Buchung eines Fluges bei Parataxi Gastein (egal ob schriftlich oder mündlich) kann der Kunde zu jeder Zeit seine Buchung stornieren, wenn Parataxi Gastein darüber informiert wird.

Bei der Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen verfällt der einzulösende Gutschein.

 

7. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 5600 St Johann zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

Um Kontakt mit uns aufzunehmen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

Parataxi Gastein

Lois Grugger

Mühlbachstrasse 14

5632 Dorfgastein

Info@paragliding-gastein.at

bottom of page